Wappen der Stadt Pfarrkirchen

Zulassungsstelle Pfarrkirchen

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Kfz abmelden Pfarrkirchen

Suchbegriffe: Auto abmelden, Fahrzeug abmelden, Außerbetriebsetzung

Fahrzeug von der Nutzung im Straßenverkehr in Pfarrkirchen abmelden

Wann ist eine Kfz-Abmeldung erforderlich?

  • Verkauf des Fahrzeugs: Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie es abmelden, es sei denn, der neue Besitzer übernimmt die Anmeldung unmittelbar.
  • Stilllegung: Bei einer vorübergehenden Nichtnutzung, beispielsweise aufgrund technischer Mängel oder bei längerer Abwesenheit, sollte das Fahrzeug abgemeldet werden.
  • Export: Bei der Ausfuhr des Fahrzeugs ins Ausland ist in der Regel eine Abmeldung notwendig.
  • Endgültige Außerbetriebsetzung: Bei Fahrzeugen, die verschrottet oder dauerhaft nicht mehr genutzt werden, ist die Abmeldung obligatorisch.

Vorteile der Kfz-Abmeldung

  • Kostenersparnis: Durch die Abmeldung entfallen die Kfz-Steuer und die Versicherungskosten für das Fahrzeug.
  • Rechtliche Sicherheit: Nach der Abmeldung sind Sie nicht mehr haftbar für etwaige Vergehen oder Unfälle, die mit dem Fahrzeug begangen werden (z.B. bei einem Verkauf des Fahrzeugs).
  • Vermeidung von Bußgeldern: Die ordnungsgemäße Abmeldung verhindert mögliche Bußgelder, die durch verspätete oder unterlassene Abmeldungen entstehen können.

Zulassungsbescheinigung Teil 1

Zulassungsbescheinigung Teil 1

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Zulassungsbescheinigung Teil 2