Kfz-Kennzeichen: Größe berechnen & Maße kennen
Alles über die Maße von Kfz-Kennzeichen: ✓ Größe berechnen ✓ Maße und Abmessungen kennen ✓ einzeilige Nummernschilder ✓ Motorrad Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen haben unterschiedliche Größen und Maße – je nachdem, ob sie an einem Auto, einem Kraftrad oder einem Leichtkraftrad angebracht sind. Erfahren Sie hier, welche die gängigsten Größen für Nummernschilder sind, wie sich die Schriftarten auf Kennzeichen unterscheiden und wie Sie die Kfz-Kennzeichen Größe berechnen können.
Sind die Größen von Kfz-Kennzeichen vorgeschrieben?
Ja, alle gesetzlichen Vorgaben rund um Kfz-Kennzeichen sind in der Anlage 4 zu § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verankert.
Wie groß sind einzeilige Kennzeichen für Autos?Nummernschilder für Autos haben eine maximale Breite von 520 mm und eine maximale Höhe von 110 mm. Diese Maße werden in der Regel als Standardgröße deklariert.
Wie groß sind zweizeilige Kennzeichen für Motorräder?Zweizeilige Nummernschilder für Motorräder sind mindestens 180 mm und maximal 220 mm breit sowie maximal 200 mm hoch. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur Leichtkrafträdern vorbehalten. Ihre Größtmaße betragen 255 mm (Breite) x 130 mm (Höhe).
Wie kann ich die Kfz-Kennzeichen Größe berechnen?Es ist sinnvoll, mit den Standardgrößen zu kalkulieren. Alternativ lassen sich auch die Breiten der Ziffern und Zahlen sowie die Abstände bei Mittel-, Eng- und verkleinerter Mittelschrift addieren. Das ist aber sehr aufwendig.
Inhalt:
Maße für Kfz-Kennzeichen: Einzeilig und zweizeilig im Detail
Maße für Kfz-Kennzeichen: Einzeilig und zweizeilig im Detail
Welche Abmessungen ein Kfz-Kennzeichen in Deutschland maximal haben sollte, ist in Anlage 4 zu § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich verankert. Generell gilt, dass fast alle Maße, die dort festgehalten sind, sogenannte „Größtmaße“ sind. Das Größtmaß nennt also die maximal möglichen Abmessungen.
Nicht selten werden die Größtmaße auch als Standardgröße festgelegt. Gerade Nummernschildhalterungen bei Autos sind in aller Regel auf einzeilige Schilder mit den Maßen 520 x 110 mm ausgelegt.
Wie groß das Kennzeichen letztlich ist, hängt von der Art des Nummernschildes und dem Fahrzeug, an dem es angebracht werden soll, ab:
- einzeiliges Kennzeichen (für Autos und Anhänger)
- zweizeiliges Kennzeichen (für Motorräder – Krafträder und Leichtkrafträder)
- zweizeiliges Kennzeichen (bauartbedingt für bestimmte Autos)
Zu jeder Schilderart gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die im Folgenden genauer erklärt sind.
Die Maße einzeiliger Kennzeichen für Autos und Anhänger
Autos und Anhänger sind in der Regel mit einzeiligen Nummernschildern ausgestattet. Auf diesen befindet sich neben dem Eurozeichen zunächst die Stadtkennung. Diese wird offiziell „Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks“ genannt.
Danach schließt sich eine Zahlen- und Buchstabenkombination an, die sich bei Wunschkennzeichen je nach Verfügbarkeit aussuchen lässt. Man nennt diese Teile des Nummernschilds auch Erkennungsnummer des Fahrzeugs.
Damit all diese Elemente auf dem Fahrzeugkennzeichen Platz finden, belaufen sich die Standard- und zugleich Maximalmaße auf 520 x 110 mm.
Die Abmessungen zweizeiliger Auto-Kennzeichen
Aufgrund ihrer Bauweise können bei manchen Fahrzeugen keine einzeiligen Nummernschilder befestigt werden. Häufig ist das bei aus den USA importierten Wagen der Fall. Dann besteht die Option, ein zweizeiliges, amtliches Kennzeichen zu beantragen.
Die Maße von zweizeiligen Autokennzeichen belaufen sich auf maximal 340 mm (Breite) x 200 mm (Höhe). Gerade Tuning-Enthusiasten sind bemüht, an ihren Autos möglichst kleine Schilder anzubringen. Das ist nur möglich, wenn die Zulassungsstelle vor Ort dem zustimmt und es einen guten Grund (beispielsweise die Bauart) gibt, die ein kleines, zweizeiliges Schild erfordert.
Tipp: Erkundigen Sie sich im Zweifel immer vorab, ob Sie an Ihrem Wagen ein zweizeiliges Nummernschild führen dürfen.
Kfz-Kennzeichen: Größe von zweizeiligen Motorradkennzeichen
Bei Motorrädern muss man differenzieren: Handelt es sich um ein Leichtkraftrad oder um ein Kraftrad? Je nach Fahrzeugtyp unterscheiden sich die Größen der Nummernschilder:
- Motorrad: mindestens 180 mm, maximal 220 mm (Breite) x 200 mm (Höhe)
- Leichtkraftrad: maximal 255 mm (Breite) x 130 mm (Höhe)
Bei Rollern und 125er-Maschinen sind verkleinerte zweizeilige Nummernschilder Pflicht. Auch wenn viele Motorradfahrer kleine Kennzeichen bevorzugen, sind die kleinen und deutlich niedrigeren zweizeiligen Schilder nur den „kleinen“ Motorrädern und Rollern mit geringerem Hubraum vorbehalten.
Die Schrift auf Kfz-Kennzeichen – alles über die FE-Schrift
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung regelt auch Details zur Schrift, die auf Kfz-Kennzeichen zu finden ist: So die Schriftgröße, die Schriftart und die Schriftvarianten. Bei der Schriftart handelt es sich immer um dieselbe. Man spricht von einer sogenannten FE-Schrift. Die Abkürzung „FE“ steht für fälschungserschwerend. Die Schrift hat keine Serifen (also kleine Füßchen) und wurde im Jahr 1978 von Karlgeorg Hoefer für die Bundesanstalt für Straßenwesen entwickelt.
Mittelschrift für einzeilige Kennzeichen
Von dieser FE-Schrift gibt es verschiedene Varianten, die sich vor allem durch den Satz (also die Abstände zwischen den Buchstaben und die Buchstabenbreite) unterscheiden. Die Mittelschrift findet in der Regel auf einzeiligen Standardkennzeichen Anwendung.
- Schrifthöhe: 75 mm
- Zeichenbreite: 47,5 mm
- Ziffernbreite: 44,5 mm
Engschrift für mehr als acht Ziffern
- Schrifthöhe: 75 mm
- Zeichenbreite: 40,5 mm
- Ziffernbreite: 38,5 mm
Gerade Nummernschilder, auf denen sich eine Städtekennung mit drei Buchstaben und eine mehrziffrige Zahl befindet, werden in Engschrift geprägt.
Verkleinerte Mittelschrift für zweizeilige Nummernschilder
Die verkleinerte Mittelschrift wird – ebenfalls aus Platzgründen – auf zweizeiligen Auto- und Motorradkennzeichen verwendet.
- Schrifthöhe: 49 mm
- Zeichenbreite: 31 mm
- Ziffernbreite: 29 mm
Die Beschriftung von Kfz-Kennzeichen erfolgt immer nach dem Schriftmuster der Normvorschrift DIN 1451.
Sondergrößen am Nummernschild: Wann ist das möglich?
Wie erwähnt sind Sonder- bzw. Ausnahmegrößen am Nummernschild nur erlaubt, wenn ein guter Grund vorliegt. Dazu zählen die folgenden drei Punkte:
- Bauartbedingte Einschränkungen: Ist die Kennzeichenvorrichtung am Auto zu klein, sind kurze Kennzeichen unter Umständen erlaubt.
- Veränderungen sind technisch nicht möglich: Sind Veränderungen der bauartbedingten Einschränkungen zu aufwendig oder technisch nicht möglich, wird dem Antrag auf kurze Kennzeichen normalerweise stattgegeben.
- Veränderungen sind zu teuer: Selbiges gilt für den Fall, dass die Kosten für einen Umbau unzumutbar sind.
Im Blogartikel über kurze Kennzeichen lassen sich alle Kriterien zur Erteilung von kurzen Nummernschildern detailliert nachlesen.
Photo by Tom Grünbauer on unsplash