Wem gehört das Kfz-Kennzeichen: Die Suche nach dem Halter
Fahrzeughalter finden ✔︎ Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle durchführen ✔︎ Rechte im Überblick ✔︎
Es gibt viele gute Gründe, sich die Frage „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?“ zu stellen. Doch nicht jeder erhält umfassende Auskunft rund um den Halter eines Fahrzeugs. An dieser Stelle spielt der Datenschutz in Deutschland eine wichtige Rolle. Wer die Halterdaten eines Kraftwagens bekommen möchte, muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorweisen können. Lesen Sie hier alles rund um Halterabfrage, Halterdaten und die Antwort auf die Frage „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?“
- Privatpersonen können von Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft über den Fahrzeughalter erhalten
- Wichtig: Es muss berechtigtes Interesse vorliegen
- Berechtigtes Interesse = Schädigungen im Straßenverkehr, Unterhaltsansprüche
- Kosten für die Halterabfrage: 5,10 €
Inhalt:
Halterdaten herausfinden: Was ist „berechtigtes Interesse“?
Wie bekommt man Halterdaten: Fahrzeughalter ausfindig machen
Halterabfrage durch die Polizei
Halterdaten herausfinden: Was ist „berechtigtes Interesse“?
Wer herausfinden möchte, wer der Halter eines bestimmten Fahrzeugs ist, muss triftige Gründe – im Behördendeutsch „berechtigtes Interesse“ – vorweisen können. Doch was versteht man darunter eigentlich?
Kfz-Halter ermitteln in Verkehrsbelangen
Die Halterdaten lassen sich nur erfahren, wenn Sie eine rechtliche Handhabe gegen den Fahrzeughalter haben. All das regelt das Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG) in Paragraph 39. Unter folgenden Umständen kann das zum Beispiel der Fall sein:
- Fahrerflucht: Ein Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall oder hinterlässt einen Schaden an Ihrem Wagen – und fährt einfach weiter. In einem solchen Fall handelt es sich um das sogenannte unerlaubte Entfernen vom Unfallort, was rechtlich geahndet wird und sogar unter Strafe steht. Nach Paragraph 142 Strafgesetzbuch (StGB) wird Fahrerflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet.
- Tankbetrug bzw. Kraftstoffdiebstahl: Eine oder mehrere Personen entwenden Benzin, Diesel oder sonstige Kraftstoffe. Das ist ein häufiges Problem an Tankstellen.
- Verkehrsordnungswidrigkeiten: Darunter fallen verschiedene Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht, beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Eine Halterermittlung lässt sich von Privatpersonen also nur dann durchführen, wenn diese vom Halter im Kontext des Straßenverkehrs geschädigt oder gefährdet wurden. Rechtsanwälte und Behörden stehen in der Regel weitreichendere Optionen offen, um einen Fahrzeughalter ausfindig zu machen.
Wem gehört das Kfz-Kennzeichen: Sonderfall Unterhalt
Eine Halterermittlung ist auch möglich, wenn es um Unterhaltsfragen geht. Dabei ist weniger die Frage „Wem gehört das Kennzeichen?“ von Relevanz. Meist interessieren sich Unterhaltsberechtigte dafür, wo sich der Unterhaltspflichtige aufhält oder gemeldet ist.
Das Ganze lässt sich anhand eines Beispiels besser verdeutlichen: Eine alleinerziehende Mutter bezieht für sich und ihr Kind Unterhalt vom Vater. Dieser taucht unter und setzt auch die Unterhaltszahlungen aus. Das einzige, was vom Abgetauchten bekannt ist, ist sein Fahrzeugkennzeichen. Dieses gibt Aufschluss über den Wohnort des Vaters.
Anders als bei den oben genannten Fällen handelt es sich bei Unterhaltsansprüchen nicht um Belange, die das Straßenverkehrsgesetz betreffen, sondern um zivilrechtliche Ansprüche.
Wie bekommt man Halterdaten: Fahrzeughalter ausfindig machen
Möchte eine Privatperson die Halterdaten eines Fahrzeugs ausfindig machen, ist es also nötig, dass triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen die oben genannten – also die Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr.
Welche Halterdaten kann man eigentlich in Erfahrung bringen?
Wie Paragraph 39 StVG regelt, erhalten Privatpersonen, insofern berechtigtes Interesse vorliegt, die Fahrzeug- und Halterdaten. Dazu zählen unter anderem:
- Familienname
- Vornamen
- Anschrift
- Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
- Name und Anschrift des Versicherers
- gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
- Kraftfahrzeugkennzeichen
Übermittelt werden diese Daten entweder durch die Zulassungsbehörde vor Ort oder das Kraftfahrt-Bundesamt.
Wie kann ich Fahrzeug- und Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfinden?
Wer herausfinden möchte, wem ein Kfz-Kennzeichen gehört, kann entweder bei der Zulassungsstelle vor Ort nachfragen. Auch besteht die Option, beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu beantragen. Die Kosten für die Auskunft sind bundesweit gleich und liegen bei 5,10 €.
Wichtig zu wissen: Es lassen sich verschiedene Arten der Auszüge unterscheiden:
- Online-Auskunft: Die Online-Auskunft kann jeder mit einem Ausweis mit elektronischer Ausweisfunktion von zu Hause aus durchführen. Sie enthält Informationen über alle Fahrzeuge, die aktuell auf den Anfragenden laufen. Somit handelt es sich dabei um eine Art „Selbstauskunft“.
- Auskunft über den Verbleib eines Fahrzeugs: Das ist ein Angebot insbesondere für Versicherungsunternehmen, die herausfinden wollen, wo ein Fahrzeug beispielsweise nach einem Diebstahl verblieben ist. Nach der Gebührenordnung für den Straßenverkehr kostet diese Maßnahme aktuell (Stand: September 2019) 6,10 € pro Kraftfahrzeug und Anhänger.
- Einfache Registerauskunft nach § 39 StVG: Auskunft über die Halterdaten anhand von Fahrzeugkennzeichen oder Fahrzeugidentifikationsnummer.
- Erweiterte Registerauskunft nach § 39 StVG: Hier erhalten Personen auch die Halter- und Fahrzeugdaten, wenn sie lediglich die Personalien des Halters angeben.
Wer eine der Registerauskünfte nach § 39 StVG wünscht, formuliert am besten ein Schreiben an die Behörde. Darin sollte klar erkenntlich sein, wieso es notwendig ist, die Halterdaten bzw. die Fahrzeugdaten zu erfahren.
Das Kraftfahrt-Bundesamt formuliert das Ganze wie folgt: „Glaubhaftmachung ist die Angabe nachprüfbarer Sachverhalte bzw. die Vorlage/Beifügung entsprechender Nachweise.“ Als Nachweis gelten unter anderem die Anwaltskorrespondenz, der Schriftwechsel mit der eigenen Versicherung oder das Aktenzeichen der Polizei.
Halterabfrage durch die Polizei
Stichwort Polizei: Kommt es zu einem Unfall, zu dem auch die Polizei gerufen wird, können die Beamte vor Ort direkt eine Halterabfrage durchführen. Eine Halterabfrage durch Privatpersonen ist somit nicht mehr notwendig, da normalerweise alles direkt durch die Polizei geklärt wird. In der Regel übermitteln die Polizisten das Kennzeichen an die Zentrale und erhalten innerhalb kürzester Zeit Rückmeldung, wer der Halter eines Fahrzeugs ist.
Das ist gerade dann wichtig, wenn es beispielsweise zu einem Schaden an einem parkenden Kraftfahrzeug gekommen ist, aber der Fahrzeughalter nicht in nächster Nähe anzutreffen ist. In solchen Fällen kümmert sich die Polizei um den Datenaustausch zwischen den beteiligten Unfallparteien. Die Formalia sind dann schnell erledigt: Der Geschädigte kann einfach einen Anspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Besitzverhältnisse: Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?
Die Frage „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?“ lässt sich auch anders verstehen. Im Hinblick auf die Besitzverhältnisse – also wer besitzt das Nummernschild – lässt sich Folgendes festhalten. Der Besitzer eines Autoschildes ist immer der Fahrzeughalter. Er kauft das Schild entweder beim Schildermacher vor Ort oder bestellt die Kennzeichen im Internet. Mit der Bezahlung gehen die Fahrzeugkennzeichen dann in den Besitz des Fahrzeughalters über.
Das bedeutet: Die Blechschilder, auf die unter Umständen ein Wunschkennzeichen aufgeprägt ist, gehören dem Fahrzeughalter. Zwar müssen sie immer am Wagen geführt werden, wenn das Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Wird das Auto jedoch außer Betrieb gesetzt, kann man mit den Schildern machen, was man möchte. Egal ob bunt bemalen, an die Wand hängen oder verschenken – was mit den Blechschildern geschieht, entscheidet der Besitzer und somit der Fahrzeughalter.
Wichtig: Erfüllen die Kennzeichen ihren ursprünglichen Zweck und sind an einem zugelassenen Auto befestigt, darf man sie nicht verändern. Aufkleber, Schutzfolien und dergleichen sind nicht erlaubt.
Fazit: Halterabfrage und Datenschutz
Möchten Privatpersonen anhand der Kfz-Kennzeichen herausfinden, wer der Halter eines Fahrzeugs ist, müssen triftige Gründe vorliegen. Das können Unterhaltsansprüche sein. In der Regel steht die Halterabfrage aber im Kontext von Anliegen rund ums Straßenverkehrsrecht.
Auskunft über Halter- und Fahrzeugdaten gibt entweder die Zulassungsstelle vor Ort oder das Straßenverkehrsamt. Das kostet 5,10 €. Wer die private Halterabfrage vermeiden möchte, kann bei einem Unfall die Polizei rufen. Die Beamte finden vor Ort heraus, wem ein Kraftfahrzeug gehört und ermöglichen, mit dem Halter in Kontakt zu treten. Das ist im Zweifel die sicherste und verlässlichste Methode.
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